Gefahrgut

Sicher von A nach B

Gefahrgut

Jede Beförderung von gefährlichen Gütern auf öffentlichen Verkehrswegen unterliegt in Deutschland dem Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG). Auf Basis des GGBefG wurden verkehrsträgerspezifische Verordnungen erlassen, wie unter anderem die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB).

 Die genauen Anforderungen, vor allem für den grenzüberschreitenden Transport, werden durch internationale Übereinkommen wie dem Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) geregelt.

 Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind, müssen schriftlich einen Gefahrgutbeauftragten bestellen. Der Gefahrgutbeauftragte überwacht die Einhaltung der Regelungen der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahr und unterstützt bei der Prozessoptimierung.

    Beratung des Unternehmers in allen Belangen der Gefahrgutbeförderung.

    Überwachung der Einhaltung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB).

    Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften an den Be- und Entladestellen.

    Überprüfung des Vorhandenseins der im Beförderungsmittel mitzuführenden Papiere und Sicherheitsausrüstungen sowie der Vorschriftsmäßigkeit dieser Papiere und Ausrüstungen.

    Jährliche Unterweisung von Mitarbeitern die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind.

    Meldung erkannter und analysierter Fehler gegenüber der Geschäftsführung des Unternehmens.

    Unterstützung bei der Erstellung eines Unfallberichts, sollte es zu einem Unfall gekommen sein, in welchem gefährliche Güter verwickelt waren.

    Einführung geeigneter Maßnahmen, mit denen das erneute Auftreten von Unfällen, Zwischenfällen oder schweren Verstößen verhindert werden soll.

    Beratung und Kontrolle der Rechtsvorschriften bei der Auswahl und dem Einsatz von Subunternehmern oder sonstigen Dritten.

    Laufende schriftliche Aufzeichnungen über die Überwachungstätigkeit unter Angabe des Zeitpunktes der Überwachung, der Namen der überwachten Personen und der überwachten Geschäftsvorgänge führen.

    Anfertigen eines Jahresberichts über alle Tätigkeiten und Abläufe, welche die Gefahrgutbeförderung des Unternehmens betreffen.