Brandschutz

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Brandschutz

Der Brandschutzbeauftragte ist ein wesentlicher Teil des betrieblich-organisatorischen Brandschutzes. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Präventionsarbeit. Brand- und Explosionsschutz ist in einem Betrieb nur dann effektiv, wenn die baulichen, technischen, organisatorischen und personellen Brandschutzmaßnahmen aufeinander abgestimmt sind.

    Erstellung von Ordnungen und Plänen

    • Die Erstellung von Brandschutzordnungen Teil A, B und C nach DIN 14096

    • Die Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen sowie von Feuerwehreinsatzplänen

    Übungen und Unterweisungen

    • Evakuierungsübungen vorbereiten, durchführen und auswerten

    • Unterweisung der Mitarbeiter und Führungskräfte

    • Überwachen von baulichen Veränderungen, die brandschutztechnische Maßnahmen erforderlich machen

    Beraten, Kontrollieren, Prüfen

    • Beraten bei der Ausstattung mit Feuerlöscheinrichtungen und bei der Auswahl der Löschmittel
    • Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen sowie für Flucht- und Rettungswege
    • Prüfen der Lagerung brennbarer Stoffe

    Beratung, Überwachung, Durchführung

    • Beratung bei Planung von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie bei Nutzungsänderungen oder Anmietungen sowie bei Beschaffungen

    • Beratung bei der Organisation und Überwachung der Brandschutzkontrollen

    • Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzepts

    • Überwachung der Beseitigung von brandschutztechnischen Mängeln

    • Mitwirkung bei der Brandursachenuntersuchung, insbesondere im Hinblick auf die Verbesserung der Brandverhütung sowie beim Ermitteln von Brand- und Explosionsgefahren

    • Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen

       

    • Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und beim Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe

    • Mitwirken beim Ausarbeiten von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen

    Umsetzen, Festlegen von Maßnahmen

    • Mitwirken beim Umsetzen behördlicher Anordnungen und Anforderungen des Feuerversicherers

    • Mitwirkung bei der Festlegung von brandschutztechnischen Sicherheitsmaßnahmen bei baulichen Maßnahmen, insbesondere bei Schweiß-, Brenn-, Löt- und Schleifarbeiten und Überwachen, dass die Maßnahmen eingehalten werden

    • Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall oder Außerbetriebsetzung von Brandschutzeinrichtungen

    • Mitwirkung beim Aufbau und der Weiterentwicklung der Gefahrenabwehr und Notfallorganisation (z. B. Schulung der betrieblichen Einsatzleitung, Stabsrahmenübungen, Erarbeitung und Fortschreibung von Gefahrenabwehrplänen, Ausbildung von Brandschutzhelfern und Überwachung der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswege

    Dokumentieren

    • Unterstützung beim ständigen Kontakt zu Brandschutzdienststellen sowie zur Feuerwehr für gemeinsame Übungen und Begehungen. Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden (u. a. Teilnahme an behördlichen Brandschauen), der örtlichen Feuerwehr und dem Feuerversicherer

    • Dokumentation der Tätigkeiten im Brandschutz in Form eines regelmäßigen Brandschutz- sowie Jahresberichts